Ein Hundehalter trägt die Sorgfaltspflicht gegenüber seinem Hund. Das heißt, dass der Hundehalter dem Hund weder Schmerzen noch Leid zufügen darf und seinen Hund artgerecht ernähren, halten und pflegen muss. Auch für das Verhalten seines Hundes ist der Hundehalter verantwortlich, auch dann, wenn der Hundehalter selbst das Fehlverhalten, wie Lärm, Verunreinigungen etc. seines Hundes nicht zu verschulden hat.
Hundehalter sollten sich in jeden Fall überlegen, ob sie eine Hundehaftpflichtversicherung oder am besten eine Hundeversicherung abschließen möchten. Denn trotz bester Hundeerziehung durch den Hundehalter, ist es möglich, dass sein Hund einen Unfall verursachen oder aggressiv auf Personen reagieren kann. Mit einer Hundehalter -Haftpflichtversicherung ist der Hundehalter in solchen Fällen abgesichert.
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